Wegen Widerspruchs gelöschte Marken (37/2005)

Nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens wurden folgende Marken vollständig aus dem Register des DPMA gelöscht:

SARA 2000
Wortmarke
Nizzaklasse: 09

orangegate
Wort-/Bildmarke
Nizzaklassen: 35, 38, 42

Raiffeisen Volksbank Ostallgäu
Wortmarke
Nizzaklasse: 36

AISA
Wortmarke
Nizzaklassen: 03, 05

CREAM
Wortmarke
Nizzaklassen: 25, 28

ReduMed Praxis
Wortmarke
Nizzaklasse: 42

SmartCMS
Wortmarke
Nizzaklassen: 41, 42

€UR tel
Wort-/Bildmarke
Nizzaklassen: 09, 38

PARTNERSHIP FOR SUCCESS TDMS TEPE DIREKT MARKETING SERVICE
Wort-/Bildmarke
Nizzaklassen: 16, 35, 38, 42

Heli
Wortmarke
Nizzaklassen: 09, 16, 20

pro juris
Wortmarke
Nizzaklassen: 36, 42

A1-MAXI
Wortmarke
Nizzaklasse: 38

Wohnportal Schaper
Wortmarke
Nizzaklassen: 06, 11, 17,19, 42

CUT aND CO.
Wort-/Bildmarke
Nizzaklassen: 03, 35, 44

Vila Vital
Wortmarke
Nizzaklasse: 44

SCORE
Wort-/Bildmarke
Nizzaklassen: 25, 28

RIENO sports
Wortmarke
Nizzaklassen: 24, 25, 28

Quelle: DPMA

Morgan Stanley – Tippfehlerdomain erstritten

Morgan Stanley hat vom National Arbitration Forum (NAF) im Schiedsgericht Verfahren die Domain morganstanlet.com (Verfahrensnummer: FA0508000529514) zugesprochen bekommen.
Auf der US-Tastatur liegen die Buchstaben Y und T direkt nebeneinander, so dass es sich bei dem Domainnamen “morganstanet” um einen klassischen, “physischen” Vertipper handelt. Der bisherige Inhaber Unasi Inc. aus Panama konnte keinerlei Rechte an dem Namen geltend machen.

Seit Ende April hat das NAF insgesamt 22 Verfahren gegen Unasi Inc. verhandelt. Gewinnquote für Unasi Inc.: 1:21!

Löschung wegen absoluter Schutzhindernisse (37/2005)

Auf Antrag Dritter wurden nach Abschluss des Löschungsverfahrens folgende Marken wegen absoluter Schutzhindernisse (§50 MarkenG) vollständig aus dem Register des DPMA gelöscht:

KAMPFSCHWIMMER KOMPANIE
Wort-/Bildmarke
Nizzaklasse: 35

AKW ALTERNATIVE KOLLEKTIVE WERTSCHÖPFUNG
Wortmarke
Nizzaklassen: 35, 37, 39

SWISS ROLL
Wort-/Bildmarke
Nizzaklasse: 09

Quelle: DPMA

Nachtrag zu muepes BGH Besuch

Nach dem Bericht zu den Verfahren der 1. Zivilkammer des BGH liefert muepe auch gleich die Urteile nach:

Anruf in der Geschäftsstelle des 1. Zivilsenats: Beide Rechtsbeschwerden wurden zurückgewiesen. Wenn ich das richtig deute heisst dies für die beiden Verfahren folgendes:

I ZB 10/03: Die Marke “Norma” ist löschungsreif. Norma hat ist Inhaberin einer gleichlautenden Warenmarke. REWE hatte Antrag auf Löschung wegen fehlender rechtserhaltender Benutzung gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg.

I ZB 22/03: Die Bezeichnung “Königsberger Marzipan” ist nicht als geographische Herkunftsbezeichnung schutzfähig.

Spreewälder Gurken: EV gegen Nestle erlassen

Markenbusiness berichtet über den Fortgang des Streites zwischen dem Spreewaldverein und der Nestle Deutschland AG.

Das Landgericht Berlin hat gegen die Nestlé Deutschland AG eine einstweilige Verfügung erlassen und dem Lebensmittelhersteller untersagt, ein Produkt der Marke Thomy mit der Bezeichnung „Kartoffelsalat-Soße mit Spreewälder Gurken“ zu bewerben. Die Entscheidung ist auf Antrag des Spreewaldvereins ergangen. Der Verein wacht über den Schutz der geografischen Angabe „Spreewälder Gurken“.

Nestlé hatte in dem Verfahren eine Schutzschrift eingereicht, um seine Positionen in dem Streit schriftlich darzulegen. Dieser Argumentation hat sich das LG Berlin aber nicht angeschlossen.

Australien: Linux Markenanmeldung abgelehnt

Unter der Registernummer 985197 hatte Linus Torvalds am 19. Januar 2004 Schutz für die Wortmarke LINUX in den Nizzaklassen 09, 16 und 42 beim australischen Markenamt (IP Australia) beantragt.
Beansprucht wurden folgende Waren und Dienstleistungen:

Class: 9 Computer programs, data processing apparatus and devices, peripheral devices for computer systems, apparatus for recording, transmission and reproduction of signals, magnetical and optical data carriers

Class: 16 Paper, cardboard and goods made from these materials as far as contained in class 16, printed matter, stationery, manuals, instructional and teaching material

Class: 42 Computer programming, scientific and industrial research

Nach Informationen von ZDNet wird dieser Anmeldung die Eintragung seitens des Amtes wegen mangelnder Unterscheidungskraft verweigert.
Ein Schlag ins Gesicht für Torvalds und sein jüngst ins Leben gerufenes Linux Mark Institute.
Das Linux Mark Institute hatte, wie Markenbusiness berichtete kürzlich mit Lizenzforderungen in Australien für Aufsehen gesorgt.