Markenbusiness berichtet über die Entscheidung des LG Hamburg (Az.: 312 O 512/05) zur Haftung eines Suchmaschinenbetreibers.
Verwendet eine Suchmaschine einen Markennamen zusammen mit einem Begriff, der aus dem Bereich stammt, für den die Marke eingetragen ist, liegt eine Markenverletzung vor. Das Ergebnis der Suchmaschinen hatte nicht zu Angeboten rund um die Marke geführt.
Siehe auch Kanzlei Dr. Bahr – und Suchmaschinen & Recht.