WIPO Schiedsgericht: VW bekommt vwlt.com

Im WIPO Schiedsgerichtverfahren (Fall Nr. D2005-0780) hat sich die Volkswagen AG gegen den Inhaber der Domain vwlt.com durchgesetzt und die Übertragung des Domainnamen erwirkt.
Im Verfahren konnte sich Volkswagen auf die bekannte Marke VW und ebenfalls auf dieverse LT Marken berufen.
Der bisherige Domaininhaber LaPorte Holdings aus den USA ist vor den Schiedsgerichten von WIPO und NAF in der Rolle als beklagte Partei wohlbekannt. Eine Stellungnahme oder Rechtfertigung hat LaPorte, wie auch in anderen Fällen nicht abgegenen, so dass sich WIPO Panelist Katalin Szamosi den Argumenten der klagenden Volkswagen AG anschloss und die Übertragung der Domain anordnete.

Budweiser kommt nach St.Louis

Einen der ausgiebigsten und dauerhaftesten Konflikte um Markenrechte liefern sich die tschechische Budejovicky Budvar und US-Braukonzern Anheuser-Busch aus St.Louis. Streitpunkt ist die Marke Budweiser.

Neuster Akt des “endlosen” Markenstreites: Budejovicky Budvar bringt sein Bier in die USA. Seit dem Frühjahr wird das tschechische Erzeugnis in einigen regionalen Testmärkten in den USA vertrieben, allerdings nicht unter dem Markennamen Budweiser, sondern als B.B. Bürgerbräu. Innerhalb der nächsten zwei Wochen soll das Bier dann auch in St.Louis, also vor der Haustür von Anheuser-Busch zu bekommen sein. Pikanterweise verzichtet man aber nicht völlig auf die Nennung von Budweis:

Labels use the Czech term “Budejovicke Pivo,” which translated means “Budweiser Bier,” and the brew will offer point-of-sale references to “Czech Budweis City” as the site where the beer is made.

Inwiefern Anheuser-Busch die Notwendigkeit sieht seine exklusiven Schutzrechte für die USA in diesem Fall durchzusetzen, lässt das Statement des Leiters der Rechtsabteilung Mark Bobak nur erahnen:

“Anheuser-Busch has no objections to them selling beer in the United States as long as they do not infringe our intellectual property rights,” Bobak said in a statement. “The Czech brewer does not have any rights whatsoever to the Budweiser or Bud names in the United States.”

Hier folgt möglicherweise demnächst die gerichtliche Fortsetzung.

Nähere Infos zur Markteinführung von B.B. Bürgerbräu und eine kurze, leicht us-gefärbte Zusammenfassung des Budweiser Streits findet sich bei The Advocate.

Wegen Widerspruchs gelöschte Marken (37/2005)

Nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens wurden folgende Marken vollständig aus dem Register des DPMA gelöscht:

SARA 2000
Wortmarke
Nizzaklasse: 09

orangegate
Wort-/Bildmarke
Nizzaklassen: 35, 38, 42

Raiffeisen Volksbank Ostallgäu
Wortmarke
Nizzaklasse: 36

AISA
Wortmarke
Nizzaklassen: 03, 05

CREAM
Wortmarke
Nizzaklassen: 25, 28

ReduMed Praxis
Wortmarke
Nizzaklasse: 42

SmartCMS
Wortmarke
Nizzaklassen: 41, 42

€UR tel
Wort-/Bildmarke
Nizzaklassen: 09, 38

PARTNERSHIP FOR SUCCESS TDMS TEPE DIREKT MARKETING SERVICE
Wort-/Bildmarke
Nizzaklassen: 16, 35, 38, 42

Heli
Wortmarke
Nizzaklassen: 09, 16, 20

pro juris
Wortmarke
Nizzaklassen: 36, 42

A1-MAXI
Wortmarke
Nizzaklasse: 38

Wohnportal Schaper
Wortmarke
Nizzaklassen: 06, 11, 17,19, 42

CUT aND CO.
Wort-/Bildmarke
Nizzaklassen: 03, 35, 44

Vila Vital
Wortmarke
Nizzaklasse: 44

SCORE
Wort-/Bildmarke
Nizzaklassen: 25, 28

RIENO sports
Wortmarke
Nizzaklassen: 24, 25, 28

Quelle: DPMA

Morgan Stanley – Tippfehlerdomain erstritten

Morgan Stanley hat vom National Arbitration Forum (NAF) im Schiedsgericht Verfahren die Domain morganstanlet.com (Verfahrensnummer: FA0508000529514) zugesprochen bekommen.
Auf der US-Tastatur liegen die Buchstaben Y und T direkt nebeneinander, so dass es sich bei dem Domainnamen “morganstanet” um einen klassischen, “physischen” Vertipper handelt. Der bisherige Inhaber Unasi Inc. aus Panama konnte keinerlei Rechte an dem Namen geltend machen.

Seit Ende April hat das NAF insgesamt 22 Verfahren gegen Unasi Inc. verhandelt. Gewinnquote für Unasi Inc.: 1:21!

Löschung wegen absoluter Schutzhindernisse (37/2005)

Auf Antrag Dritter wurden nach Abschluss des Löschungsverfahrens folgende Marken wegen absoluter Schutzhindernisse (§50 MarkenG) vollständig aus dem Register des DPMA gelöscht:

KAMPFSCHWIMMER KOMPANIE
Wort-/Bildmarke
Nizzaklasse: 35

AKW ALTERNATIVE KOLLEKTIVE WERTSCHÖPFUNG
Wortmarke
Nizzaklassen: 35, 37, 39

SWISS ROLL
Wort-/Bildmarke
Nizzaklasse: 09

Quelle: DPMA

Nachtrag zu muepes BGH Besuch

Nach dem Bericht zu den Verfahren der 1. Zivilkammer des BGH liefert muepe auch gleich die Urteile nach:

Anruf in der Geschäftsstelle des 1. Zivilsenats: Beide Rechtsbeschwerden wurden zurückgewiesen. Wenn ich das richtig deute heisst dies für die beiden Verfahren folgendes:

I ZB 10/03: Die Marke “Norma” ist löschungsreif. Norma hat ist Inhaberin einer gleichlautenden Warenmarke. REWE hatte Antrag auf Löschung wegen fehlender rechtserhaltender Benutzung gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg.

I ZB 22/03: Die Bezeichnung “Königsberger Marzipan” ist nicht als geographische Herkunftsbezeichnung schutzfähig.