B.K.R. und BK RODS nicht verwechslungsfähig

Um zu dieser Erkenntnis zu gelangen bedurfte es aber den Gang durch die Instanzen ber europäischen Gerichtsbarkeit. Aktenzeichen: T?423/04
Die Eintragung der Gemeinschaftsmarke B.K.R. als Wort-/Bildmarke in der Nizzaklasse 25 wurde vom HABM nach Widerspruch auf Basis der österreichischen Marke BK RODS abgelehnt. Die Ablehnung wurde von der Beschwerdekammer des HABM bestätigt.
Erst das Europäische Gericht erster Instanz hob die Entscheidung der Beschwerdekammer auf und entschied:

Im vorliegenden Fall sind trotz bestimmter ähnlicher Merkmale der einander gegenüberstehenden Zeichen im Rahmen der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr alle oben in den Randnummern 59 bis 75 genannten Umstände zu berücksichtigen. Da die Beschwerdekammer zu Unrecht angenommen hat, dass die einander gegenüberstehenden Zeichen bildlich und klanglich ähnlich seien, und da auch keine begriffliche Ähnlichkeit besteht, kann insgesamt von einer Ähnlichkeit der Zeichen nicht ausgegangen werden. Trotz der Produktidentität besteht daher zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen keine Verwechslungsgefahr.

Löschungsantrag gegen Gelbe Seiten

Gegen die Wortmarke Gelbe Seiten (Registernummer 1177265) ist ein Löschungsantrag beim DPMA gestellt worden.
Die Marke geniesst mit Priorität vom 02.08.1990 Schutz in den Klassen 35 und 41 für die nachfolgenden Dienstleistungen: Werbung in Branchen-Fernsprechbüchern; Veröffentlichung und Herausgabe von Branchen-Fernsprechbüchern.
Markeninhaber ist die DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH, Frankfurt.

Quelle: DPMA

EU-Domains und Wort-/Bildmarken

muepe informiert über zum Thema .eu und Marken:

Die Frage, die seit Veröffentlichung der “Public Policy Rules” im Raum stand und bereits mancherorts erörtert wurde, scheint beantwortet: Wort-/Bildmarken berechtigen zur Registrierung von .eu-Domains während der ersten Phase der Sunrise Period. Die jetzt veröffentlichten “Sunrise Rules” (PDF) stellen dies eindeutig klar.

Weitere Infos bei Markenbusiness.

Neue Gebühren für die EU-Marke

Markenbusiness berichte über die neue Gebührenstruktur des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt HABM.

Das Harmonisierungsamts in Alicante hat angekündigt, dass die Gebühren für Markenanmeldung und -verwaltung ab November 2005 sinken werden. Eine Anmeldung kostet künftig 900 Euro statt 975 Euro, eine Registrierung 850 Euro statt 1.100 Euro. Erfreulich ist ebenfalls die angestrebte drastische Senkung der Verlängerungsgebühren um 1.000 Euro auf 1.500 Euro. Neu sind die Gebühren für elektronische Anmeldungen und Verlängerungen, die künftig bei 750 bzw. 1350 Euro liegen sollen.

Da frage ich mich, wann das DPMA nachzieht, bzw. wie z.B. die hohen Verlängerungsgebühren des DPMA gerechtfertigt werden sollen.
Gebührenübersicht