TOAST Hawaii

Registernummer 302024000556
Quelle: DPMA

Beansprucht wird der Schutz für folgende Waren und Dienstleistungen:


9 Digitale Beschilderung; Herunterladbare Poster; Leuchtschilder

16 Gedruckte Partyeinladungen; Flyer; Bierdeckel aus Papier; Plakate; Poster aus Papier

21 Bechergläser; Tassen und Becher; Becher; Behälter für Getränke [Haushalt und Küche]; Trinkgefäße; Gläser, Trinkgefäße und Barzubehör; Flaschenkühler; Nicht elektrische Flaschenöffner

35 Online-Werbung; Online-Werbung für Dienstleistungen und Waren auf Websites; Promotion [Werbung] für Konzerte; Werbung; Werbung, einschließlich Online-Werbung über ein Computernetz; Werbung für Musikkonzerte; Werbung für Sonderveranstaltungen; Veröffentlichung von Druckerzeugnissen in elektronischer Form zu Werbezwecken; Werbung in elektronischen Medien und speziell im Internet; Geschäftsführung für Tonkünstler; Geschäftsführung für Unterhaltungskünstler; Geschäftsführung; Merchandising; Marketing

41 Betrieb einer Diskothek; Betrieb eines Clubs [Diskothek]; Dienstleistungen von Kabaretts und Diskotheken; Unterhaltung in Diskotheken; Vermietung von Diskoeinrichtungen; Planung und Durchführung von Partys [Unterhaltung]; Party-Planung [Unterhaltung]; Organisation von Partys; Dienstleistungen eines Disc-Jockeys für Partys und Veranstaltungen zu besonderen Anlässen; Organisation von Veranstaltungen zu Unterhaltungszwecken; Dienstleistungen von Nachtklubs [Unterhaltung]; Betrieb von Unterhaltungsclubs; Durchführung von Tanzveranstaltungen; Elektronische Veröffentlichung von Texten und Druckerzeugnissen [außer Werbetexten] im Internet; Eintrittskartenvorverkauf [Unterhaltung]; Veröffentlichung von digitaler Video-, Audio und Multimediaunterhaltung; Bereitstellung von Abrufdiensten zur Abholung von Eintrittskarten zu Unterhaltungs-, Sport- und Kulturveranstaltungen; Online-Ticketbuchungsdienste für Unterhaltungszwecke; Reservierung und Buchung von Eintrittskarten für Unterhaltungsveranstaltungen; Organisation von Ticketreservierungen für Shows und andere Unterhaltungsveranstaltungen

43 Betrieb einer Bar; Vermietung von Veranstaltungsräumlichkeiten, temporären Büroräumen, Konferenzeinrichtungen

Markenkicker Virgil van Dijk

VIRGIL VAN DIJK

Registernummer: 018866931

3 Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für nicht medizinische Zwecke und Toilettemittel, nicht für medizinische Zwecke; Hautpflegemittel; Nicht medizinische Zahncreme; Parfümeriewaren; Parfums, Eau de Toilette; Aftershave-Lotion, Aftershavebalsam; Rasiercreme, -balsame und -lotionen; Rasierschaum, Rasiergel; Ätherische Öle; Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel.

9 Wissenschaftliche, Forschungs-, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, audiovisuelle, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Erkennungs-, Prüfungs-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln oder Kontrollieren der Verteilung oder Nutzung von Elektrizität; Apparate und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe und Verarbeitung von Ton, Bild und Daten; Bespielte oder herunterladbare Trägermedien, Bespielte Videos; Computersoftware (mobile Apps); leere digitale oder analoge Aufzeichnungs- und Speichermedien; Geldbetätigte Mechaniken; Registrierkassen, Rechenmaschinen; Computer und Computerperipheriegeräte; Taucheranzüge, Tauchermasken, Ohrstöpsel für Taucher, Nasenklammern für Taucher und Schwimmer, Taucherhandschuhe, Atemgeräte zum Tauchen; Feuerlöschapparate.

14 Edelmetalle und deren Legierungen; Juwelierwaren, Edelsteine und Halbedelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

16 Papier und Pappe; Bücher und Magazine; Druckereierzeugnisse; Buchbindeartikel; Fotografien [Abzüge]; Papier- und Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Zeichenartikel und Künstlerbedarf; Malpinsel; Unterrichtsmaterial [ausgenommen Apparate]; Kunststoffbögen, -folien und -taschen zum Einwickeln und Verpacken; Drucklettern, Druckstöcke.

18 Leder und Lederimitationen; Tierhäute; Gepäckbehältnisse und Tragetaschen; Sporttaschen, Handtaschen; Regen- und Sonnenschirme; Gehstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; Halsbänder, Leinen und Decken für Tiere.

21 Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kochgeschirr und Tafelgeschirr, ausgenommen Messer, Gabeln und Löffel; Kämme und Schwämme; Bürsten; Bürstenmachermaterial; Putzgeräte und Putzzeug; Glas, roh oder teilweise bearbeitet, ausgenommen Bauglas; Glaswaren, Porzellan und Steingutwaren.

25 Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Sportbekleidung, Sportschuhe.

28 Spiele, Spielzeug und Spielsachen; Videospielgeräte; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck.

41 Erziehung und Unterricht; Ausbildung; Unterhaltungsdienstleistungen; Kulturelle und sportliche Aktivitäten; Organisation von Sportspielen und Organisation von Sportveranstaltungen.

Markeninhaber: Virgil van Dijk

Quelle: EUIPO

EuG entscheidet über Sophienwald

Das Europäische Gericht musste in der Rechtssache
T?597/22 über die Klage der Sophienwald AG gegen die Nichtigkeitsentscheidung des der Beschwerdekammer des EUIPO entscheiden.

Die Marke

Registernummer 013448981
Quelle: EUIPO

war 2014 für Waren der Klassen 14 und 21 angemeldet und 2015 eingetragen worden.
Am 15. September 2020 stellte die Streithelferin, die Zalto Glas GmbH, beim EUIPO einen Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit der Unionsmarke. Das EUIPO gab dem Antrag statt und erklärte die Marke für nichtig.

Gegen diese Entscheidung legte die Markeninhaberin Beschwerde ein.

Die Beschwerdekammer stütze die Entscheidung des EUIPO und führte dazu aus:

Erstens war die Beschwerdekammer der Ansicht, dass das maßgebliche Publikum aus österreichischen Verkehrskreisen bestehe und sich die fraglichen Waren an den Endverbraucher richteten, aber auch den Fachverkehr, wie etwa Glaswareneinzel- oder –großhändler, ansprächen. Das maßgebliche Publikum nehme im Gesamteindruck der Marke den Begriff „Sophienwald“ aufgrund seiner Größe und Anordnung als den einzigen Wortbestandteil wahr und sehe die Buchstabenfolge „Sw“ als reines Bildelement an, das ohne Weiteres als Akronym von „Sophienwald“ wahrgenommen werde.

Zweitens sei „Sophienwald“ der historische Name einer im Grenzgebiet zwischen Österreich und der Tschechischen Republik befindlichen Ortschaft, und das Gebiet rund um den „Sophienwald“ habe aufgrund der dort ansässigen Glasfabriken und Glashütten eine besondere Bedeutung für die Glaskunst gehabt. Der Begriff „Sophienwald“ werde von dem österreichischen Fachverkehr als geografische Bezeichnung eines Ortes verstanden, der mit der böhmischen Tradition der Glasherstellung verbunden sei.

Drittens war die Beschwerdekammer der Auffassung, dass die in Rede stehenden Waren einen engen Zusammenhang mit Glaswaren aufwiesen, und dass die zum Nachweis der Bedeutung des Namens „Sophienwald“ für die böhmische Glaskunst (Tschechische Republik) herangezogenen Schriften geeignet seien, die über die Grenzen Österreichs hinausgehende historische Bedeutung des Namens „Sophienwald“ seit dem frühen 19. Jahrhundert zu belegen. Der Begriff „Sophienwald“ habe daher zum Anmeldezeitpunkt der angegriffenen Marke für die maßgeblichen Fachverkehrskreise in Österreich auf den geografischen Ursprung der Waren hingewiesen bzw. sei als ein solcher Hinweis geeignet gewesen und daher als beschreibende Angabe zurückzuweisen.

Die daraufhin eingereichte Klage wurde vom Europäischen Gericht jetzt abgewiesen und die Nichtigkeit der Marke bestätigt.