Domainregistrierungen nicht isokonform

Daher klagte die International Organization for Standardization ISO aus Genf gegen den amerikanischen Inhaber der Domainnamen iso1stop.com und iso9000commerce.com vor dem Schiedsgericht der WIPO.
Auch auf Basis der bereits seit 1953, seinerzeit in der Schweiz, erstmals registrierten Marke wurde die Übertragung der Domains angeordnet.
(Fall Nr.: D2005-0903)
International Organization for Standardization ISO v. Lucid

Apple klagt gegen das HABM

Apple Inc. hat Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM eingereicht (Rechtssache T-328/05).
Das HABM hatte einem Widerspruch der TKS-Teknosoft SA aus der Schweiz gegen Apples Anmeldung der Marke Quartz (Registernummer 001421130) für die Nizzaklasse 09 stattgegeben.

Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94, da bei den maßgeblichen Verkehrskreisen keine Gefahr der Verwechslung der beiden einander gegenüberstehenden Marken gegeben sei. Die Widerspruchsabteilung und die Beschwerdekammer hätten zu Unrecht Ähnlichkeit zwischen den fraglichen Waren angenommen und es versäumt, die Verwechslungsgefahr anhand der maßgeblichen Verkehrskreise zu prüfen. Hierdurch hätten sie der TKS-Teknosoft SA als Widerspruchsführerin ein Markenmonopol eingeräumt.

Widerspruchsmarke:
Registernummer: 000368324
Nizzaklassen: 09, 16, 42
Wiedergabe:
quartz

Wortmarke The Coffee Store unterscheidungskräftig?

Gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM, die Wortmarke The Coffee Store in den Nizzaklassen 30, 32 und 43 nicht einzutragen, hat die The Coffee Store GmbH aus Mannheim Klage beim Europäischen Gericht Erster Instanz eingereicht.
(Rechtssache T-323/05)

Klagegründe: Die angemeldete Marke könne nicht als ein Zeichen mit ausschließlich beschreibendem Charakter im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung des Rates (EG) Nr. 40/94 angesehen werden. Darüber hinaus fehle es der angemeldeten Marke nicht an Unterscheidungskraft im Sinne Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates (EG) Nr. 40/94.

Neue Zahlen zur Produktpiraterie

Die Financial Times Deutschland berichtet über neue Zahlen der OECD zur Produktpiraterie.
Nach diesen neuen Erkenntnissen scheint die OECD Umfang und Bedeutung der Produktpiraterie nach unten zu korrigieren.

“Zahlen, wonach fünf bis sieben Prozent des Welthandels mit Fälschungen gemacht werden, sind durch nichts zu rechtfertigen”, sagte der OECD-Abteilungsleiter für Strukturpolitik, Wolfgang Hübner, der FTD. Auch der Schaden, der durch Produktpiraterie entstehe, sei nicht so hoch wie die bisher oft genannten 500 bis 600 Mrd. $.

Aktuelle MarkenR

In der aktuellen Zeitschrift MarkenR Nr. 10/2005:

INHALTSÜBERSICHT
AUFSÄTZE
Stumpf Die Eintragung von Lizenzen im Markenregister

v. Mühlendahl Alicante im Jahr 10

BÜCHER
WIPO Leitfaden für die internationale Registrierung von Marken

Douglas Die markenrechtliche Erschöpfung beim Parallelimport von Arzneimitteln

RECHTSPRECHUNG
EuGH THOMSON LIFE
BGH Champagner Bratbirne
BGH FACTS II
OLG Köln Kleiner Feigling
OLG Köln Beauty-Trolley
OLG Köln Wurst in Kleeblatt-Form
BPatG grün/gelb 2
EuG INTERTOPS

Quelle: Wolters Kluwer