Adlerhorst der anderen Art

So stellt man sich den klassischen “Adler Horst” im ersten Augenblick nicht unbedingt vor:

adler horst
30071576
Nizzaklassen: 42, 35, 39, 41
Dienstleistungen: Werbung; Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten; Beherbergung von Gästen, Reservieren und Buchen von Reisen, Hotels, Pensions- und Privatunterkünften.
Inhaber: Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e V

AOL schlägt Liebeserklärung aus

Mit der Liebeserklärung durch Registrierung der Domain iluvaol.com seitens der Ivory Investments aus Belize konnte sich AOL nicht anfreunden und bat den “Verehrer” vor das Schiedsgericht des National Arbitration Forum.
Hier wurde diese Liebesbeziehung gerichtlich beendet und die Übertragung der Domain angeordnet.
Fall Nr.: FA0509000568232
America Online, Inc. v. Ivory Investments

Chinas sicherste Marke

Vom IOC als Gemeinschaftsmarke und Internationale Registrierung in allen 45 Nizzaklassen eingetragen.

Den Grund für den ganz unchinesisch niedrigen Anteil von Markenrechtsverletzungen bezüglich dieser Marke liefert die Post-Gazette aus Pittburgh im Gespräch mit einem Händler aus Pekings Silk Street Market.

On the second floor of the Silk Street Market, Beijing’s crowded counterfeit center, Xu Chao peddles knockoff Adidas, Mickey Mouse and Diesel T-shirts. But shoppers won’t find fake versions of products bearing the 2008 Beijing Olympic Games logo at his stall or anywhere else at the market.
“The penalties for selling Olympic items are several times higher than for other brands,” Mr. Xu says. The red logo of a running Olympian is the one brand peddlers of fakes can go to jail for stealing, he says.”

Promis und Markenschutz

Auf Absatzwirtschaft beschäftigt sich Dr. Holger Gauß mit dem Thema “Promis als Marke. Was ist möglich?

Eine eingetragene Marke kann im Gegensatz zu Persönlichkeitselementen wie etwa dem Name einer Person, der untrennbar mit dem Träger verbunden ist, als Ganzes übertragen werden. Weiter besteht der markenrechtliche Schutz auch über den Tod des „Trägers“ hinaus. Im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist dagegen noch weitgehend ungeklärt, wie lange der postmortale Schutz vor der unberechtigten Verwertung von Persönlichkeitsbestandteilen andauern soll.