100% Zuschlag zum Schadensersatz

Die Vereinigung zur Bekämpfung von Produktpiraterie e.V. fordert in ihrer Pressemitteilung eine Verbesserung der Schadensersatzregelung, um Produktpiraterie wirksam bekämpfen zu können.


Vorgeschlagen wird ein gesetzlich geregelter Zuschlag von 100% zum Schadensersatzanspruch.

Viele Unternehmen verwenden Sicherheitstechnologien und unterhalten einen aufwendigen Überwachungsapparat zur Marktbeobachtung, um Fälschungen frühzeitig zu erkennen und
zielgerichtet Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Schon um solch kostspielige Maßnahmen finanzieren zu können, ist ein Zuschlag von 100% zum Schadensersatz gerechtfertigt.

Vorbild hierfür ist der sogenannte GEMA-Zuschlag. Die Rechtsprechung gewährt der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaft GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) bei Entdeckung von nicht angemeldeten Musikaufführungen einen Zuschlag von 100% zur üblichen Lizenzgebühr.
Dieser Zuschlag dient der Finanzierung des Überwachungsapparates der GEMA.

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