Dr. Bahr informiert über die Entscheidung des OLG München (Urt. v. 12.01.2006 – Az.: 29 U 3736/05) zur Anwendung deutschen Rechts bei der Übertragung deutscher Marken.
“Für die Übertragung einer inländischen Marke oder eines anderen inländischen Kennzeichenrechts im Ausland ist wegen des im Immaterialgüterrecht geltenden Territorialitätsprinzips grundsätzlich deutsches Recht maßgeblich (…).