Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM informiert über Änderungen bezüglich der Beanspruchung von Priorität bei der Gemeinschaftsmarkenanmeldung bzw. des Zeitranges bei der Beanspruchung der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen einer Internationalen Registrierung.
Eine relevante Änderung ist die Akzeptanz von Datenbankauszügen anstelle von Kopien der Markenurkunde.
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