Die Suzuki International Europe GmbH aus Bensheim hat die Wortmarke B-King (Registernummer 303 01 683) übernommen.
Die Marke genießt mit Priorität vom 16.01.2003 Schutz in den Nizzaklassen 11 und 12.
Beansprucht werden die Waren: Motorräder; Motorradteile, insbesondere Auspuffanlagen, Auspuffendrohre, Sitzbänke, Kotflügel, Front-, Heck- und Seitenverkleidungen, Luftansaughutzen, Scheinwerfer, Scheinwerferverkleidungen, Schwingen, Gabelbrücken
Bisheriger Inhaber der Marke war Denis Hertrampf aus Wietmarschen.
Die Übertragung der Marke wurde vom DPMA in der Kalenderwoche 03 veröffentlicht.