„LOTTO“ ist keine Marke für Lotterieglücksspiele

Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Marke „LOTTO“ für die meisten Waren und Leistungen, für die der Schutz beansprucht worden ist, gelöscht werden muss.

Pressemitteilung der Pressestelle des BGH

via domainblog

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *