Der BGH hat in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Marke MARS (Nr. M 70 602/25) die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 27. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 15. Februar 2005 auf Kosten der Widersprechenden zurückgewiesen.
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