Evian und REVIAN`s verwechslungsfähig?

Die Société Anonyme des Eaux Minérales d’Evian aus Frankreich, Inhaberin der Marke EVIAN hat Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM eingereicht. (Rechtssache T-407/05)

Die Klägerin hatte auf Basis ihrer EVIAN Marke der Eintragung der Marke “REVIAN’s” in gold, schwarz und weiß für Waren der Klasse 33 (Wein und Schaumwein) der A. Racke GmbH & Co. OHG aus Bingen (Anmeldung Nr. 945 758) widersprochen.

Der Widerspruch wurde vom HABM und der daraufhin angerufenen Beschwerdekammer zurückgewiesen.

Die Aufhebung dieser Entscheidung begehrt die Klägerin mit der jetzt angestrengten Klage vor dem Europäischen Gericht erster Instanz.

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