Das OLG Hamburg (Urt. v. 28.07.2005 – Az.: 5 U 141/04) hatte zu entscheiden, ob die bloße Domain-Registrierung, ohne auf der Webseite Inhalte zu platzieren, eine Markenverletzung sein kann.
via Kanzlei Dr. Bahr
markenrechtliches Sammelsurium
Das OLG Hamburg (Urt. v. 28.07.2005 – Az.: 5 U 141/04) hatte zu entscheiden, ob die bloße Domain-Registrierung, ohne auf der Webseite Inhalte zu platzieren, eine Markenverletzung sein kann.
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