Markenbusiness berichtet zur Entscheidung des BGH zur Eintragungsfähigkeit des Porsche Boxter als 3D-Marke (Az: I ZB 33/04).
Zwar hatte nach der Zurückweisung des Markenschutzes durch das deutschen Markenamt (DPMA) bereits das Bundespatentgericht (BPatG) den Schutz nur noch für den Boxster verneint. Doch auch für dieses Modell ließen die BGH-Richter aufgrund der Verkehrsdurchsetzung nun einen Designschutz zu.
Pressemitteilung des BGH