Der 6. Zivilsenat des OLG Köln hat Ende Mai die Berufung eines Kölner Kostümhändlers zurückgewiesen, der im Dezember letzten Jahres zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 10.961,28 Euro verurteilt worden war. Die Firma hatte im Januar 2009 in einer Zeitungsanzeige mit dem Slogan „Karneval ohne Kostüm ist wie Bläck ohne Fööss” für ihre Produkte geworben, ohne dass eine Zustimmung der Musiker vorlag.
Quelle: Titelschutzanzeiger
Im Markenregister des DPMA finden sich zwei Wortmarken für den Namen der Kölner Band. Beide Marken wurden jedoch im Jahr 2003 gelöscht.
Registernummer: 2082747
Bläck Fööss
Nizzaklassen: 09, 41
Anmeldedatum: 06.09.1993
Rechtsstand: Gelöscht
07.09.2003 Vollständige Löschung auf Erklärung des Inhabers
Registernummer: 2090540
BLÄCK FÖÖß
Nizzaklassen: 09, 41
Anmeldedatum: 06.09.1993
Rechtsstand: Gelöscht
07.09.2003 5f Vollständige Löschung auf Erklärung des Inhabers
Rechtsgrund: Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
Quelle: DPMA