Das Bundespatentgericht hat nach einem Bericht der Thüringer Allgemeine den Schutz für die geografische Herkunftsangabe “Thüringer Klöße” (Registernummer: 30099005.7) gekippt.
Die Münchener Richter argumentierten, dass die Kartoffelbeilage inzwischen überwiegend außerhalb des Freistaats produziert werde. Zudem habe sich der Begriff des Thüringer Kloßes von seiner ursprünglichen Herkunftsbezeichnung längst zu einem reinen Gattungsbegriff gewandelt.