Mit dem Slogan „Karneval ohne Kostüm ist wie Bläck ohne Fööss“ hatte ein Kölner Kostümhandel im Januar vorigen Jahres versucht, seinen Absatz in die Höhe zu treiben. Die Werbekampagne kam das Unternehmen allerdings teuer zu stehen. Wie gestern bekannt wurde, gab das Kölner Landgericht einer Klage der Bläck Fööss Recht. Das Gericht befand, dass der Slogan einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Kölner Kult-Band darstelle.
Quelle: Kölnische Rundschau
Im Markenregister des DPMA finden sich zwei Wortmarken für den Namen der Kölner Band.
Registernummer: 2082747
Bläck Fööss
Nizzaklassen: 09, 41
Anmeldedatum: 06.09.1993
Rechtsstand: Gelöscht
07.09.2003 Vollständige Löschung auf Erklärung des Inhabers
Registernummer: 2090540
BLÄCK FÖÖß
Nizzaklassen: 09, 41
Anmeldedatum: 06.09.1993
Rechtsstand: Gelöscht
07.09.2003 5f Vollständige Löschung auf Erklärung des Inhabers
Rechtsgrund: Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
Quelle: DPMA