Die Domain polaroidporn.com war den Fotokonzern Polaroid Corporation aus den USA ein Dorn im Auge.
Vor dem WIPO Schiedsgericht konnten Markenrechte, die bis ins Jahr 1946 zurückreichen geltend gemacht werden.
Polaroid gilt als Erfinder Sofortbildtechnik, häufig wird der Name sogar als Synonym für das Sofortbildsystem benutzt.
Der amerikanische Domaininhaber gab im Verfahren keine Stellungnahme ab und muss nach der Entscheidung des Schiedsgerichtes seine Domain jetzt abgeben.
(Fall Nr.: D2005-1005)
Polaroid Corporation v. Jay Strommen