Nur wenn jüngeres Kennzeichen registriert wurde, droht nach fünf Jahren Verwirkung
Ein Streit um die Verletzung des als Marke registrierten Textildesigns “Burberry-Check Karos” bot dem Obersten Gerichtshof Gelegenheit, das österreichische Markenrecht weiterzuentwickeln (17 Ob 14/09 x vom 22. 9. 2009). Der Markeninhaber klagte den Verkäufer von Schirmen, die mit einem dem geschützten Karo ähnlichen Muster versehen waren. Der Schirmhersteller wandte ein, dass das Markenrecht verwirkt sei, weil die Klägerin seit mehr als fünf Jahren von diesen Schirmen gewusst habe.
Quelle: derStandard