BGH: WM Marken – FIFA ./. Ferrero

Im Prozess um Fußball-Sammelbilder prüft der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals, ob Veranstalter bei der Vermarktung sportlicher Großereignisse mehr Exklusivität als bisher beanspruchen können. Am Donnerstag hat das Gericht in Karlsruhe über eine Klage des Fußballweltverbands Fifa gegen den Süßwarenhersteller Ferrero verhandelt, der seine Hanuta- und Duplo-Riegel bei früheren Meisterschaften mit Fußball-Sammelbildern bestückt hatte. Ferrero hat beispielsweise “WM 2010”, “WM”, “2010” und “Südafrika 2010” als geschützte Marken eintragen lassen. Die Fifa hält dies für wettbewerbswidrig und will die Marken löschen lassen. Das Urteil wird für diesen Freitag erwartet.

Quelle: W&V

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