Zur Entscheidung des EuG zur Beschwerde wegen der Ablehnung der Markenanmeldung der Almdudler Flasche berichtet Markenbusiness.
Angemeldet wurde die folgende Marke:
Almdudler – nur eine Limonade unter vielen, lautete hingegen das Flaschenform-Fazit der Richter. Ausreichende Unterscheidungskraft konnten sie jedenfalls nicht feststellen. Die durchsichtige Glasflasche sei eine für die Abfüllung von Limonaden gängige Form, „die gegenüber der üblichen Gestaltung keine Besonderheiten aufweist“, heißt es in dem Urteil. Die von Almdudler betonte Einmaligkeit des gemaserten oberen und unteren Flaschenhalses konnte die Richter ebenfalls nicht überzeugen. Das Merkmal werde nur von Nahem und nur nach eher aufmerksamer Prüfung wahrgenommen und errege nicht die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers, hieß es dazu. Die von Almdudler gegen die Entscheidung des HABM eingebrachte Klage wurde zurückgewiesen.
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