US-Spielzeugproduzent Mattel Inc., Produzent der bekannten Barbie Puppe hat sich vor dem Schiedsgericht des NAF gegen den türkischen Inhaber der Domain barbiedahl.com durchgesetzt.
Auf Basis seiner bereits in den Sechziger Jahren gesicherten Markenrechte an der Bezeichnung Barbie konnte Mattel die Übertragung der Domain erwirken.
(Fall Nr.: FA0510000579573)
Mattel, Inc. v. Ran Computer Systems
Ebenfalls erfolgreich war der Computerhersteller Dell im Verfahren um die Domain dellscomputer.com.
(Fall Nr.: FA0510000574596)
Dell Inc. v. William Stenzel