Über die Entscheidung im Markenstreit um die, im Mainzer Karneval verwendeten Begriffe Rosenmondnacht und närrisches Bermudadreieck berichtet der Main-Rheiner.
Das OLG Koblenz hatte über die Berufung des Mainzer Carneval Vereins zu entscheiden, dem das LG Koblenz die Verwendung der Begriffe wegen Verstosses gegen das Markenrecht untersagt hatte.
Ausschließlich an Rosenmontag darf der Mainzer Carneval Verein (MCV) die Begriffe “Rosenmondnacht” und “närrisches Bermudadreieck” für seine Veranstaltungen der Straßenfastnacht im Anschluss an den Rosenmontagszug unentgeltlich benutzen. Das hat das Oberlandesgericht jetzt in Koblenz entschieden. Die Gastronomen Stephan Schmelz und Dirk Seefried hatten sich beide Begriffe schützen lassen und dagegen geklagt, dass der MCV sie weiterbenutzt.