Um die Internetdomains lydia-pirelli.net, lydiapirelli.net und lydia-pirelli.org stritten vor dem WIPO Schiedsgericht die italienische Pirelli & C.S.p.A. und die Domaininhaberin Annagret Kruemrey aus Deutschland.
Obwohl Pirelli Inhaber der bekannten Reifenmarke ist und die Beklagte im Verfahren keine Stellungnahme abgab, lehnte das Schiedsgericht die Übertragung der Domains ab.
Nach eigenen Recherche stellt das Schiedspanel fest:
Lydia Pirelli scheint danach der Künstlername von Annagret Kruemrey zu sein. Ein Blick in das Tagebuch und die Pressemitteilungen auf ihrer Website lassen den Schluss zu, dass Lydia Pirelli in Deutschland seit mehreren Jahren regelmässig im Fernsehen auftritt, u.a. (für kurze Zeit) als erste Nacktmoderatorin. In ihrem Tätigkeitsgebiet als TV-Unterhalterin der besonderen Art scheint die Beschwerdegegnerin ein ziemliche Bekanntheit erlangt zu haben und erfüllt damit die Voraussetzung von Paragraph 4(c)(ii) der Richtlinie.
Somit hat die Beschwerdegegnerin ein berechtigtes Interesse an den strittigen Domainnamen i.S.v. Paragraph 4(c) der Richtlinie.
(Fall Nr. D2005-0936)
Pirelli & C. S.p.A. v. Annegret Kruemrey, handelnd unter Princess Publishing
Vielen Dank für die interessante Information.
die gute Dame hat auch wohl mehrere Hardcore Pornos gedreht
So lange sie nicht aussieht wie das Michelin-Männchen, kann sie gerne Pornos drehen.