Marke “law blog” nicht löschungsreif

urteilte die Mehrheit (52%) der MarkenBlog-Leser im Rahmen der letzten Abstimmung.

Ich möchte mich ausdrücklich für die zahlreiche Beteiligung, nicht zuletzt ausgelöst durch die Verlinkung im law blog, bedanken.

Wer sich zum Themenkreis absolute Schutzhindernisse, Unterscheidungskraft und Löschungsverfahren informieren möchte, dem sei ein Blick in die entsprechenden Passagen des MarkenG empfohlen.

Ob das Deutsche Patent- und Markenamt sich der Mehrheitsmeinung der MarkenBlog-Leser anschließen wird, könnte sich schon bald zeigen, denn die tagesaktuelle Markendatenbank des DPMA verzeichnet zur Marke law blog (Registernummer: 30524784) einen Löschungsantrag.


Quelle: DPINFO

Dazu sei aber noch angemerkt, dass die Hürden für eine Löschung recht hoch sind und es sicherlich einfacher ist eine unterscheidungsschwache Marke eintragen zu lassen, als dieselbe Marke wegen absoluter Schutzhindernisse aus dem Markenregister zu entfernen.

Abschließend möchte ich noch auf die aktuelle Abstimmung zu möglichen Auswirkungen des RechtsdienstleistungsG für die Dienstleistung der Markenanmeldung hinweisen.

7 thoughts on “Marke “law blog” nicht löschungsreif”

  1. Eine Frage:

    Laut dpinfo.dpma.de ist als Leitklasse die 42 (“einzeln oder gemeinsam erbrachte Dienstleistungen zur Rechtsberatung und -vertretung”) eingetragen.

    Laut UVs Impressum (“Sämtliche Beiträge dienen der Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. “) sind diese Dienstleistungen im “law blog” aber generell ausgeschlossen.

    Ich – als markenrechtlicher Laie – frage mich gerade, ob dieser Widerspruch auch markenrechtliche Relevanz haben könnte.

    Grüße
    moe

  2. An der Aussagekraft der Umfrage kann allerdings etwas gezweifelt werden, wenn über den Lawbloglink ein Großteil der Abstimmenden Fans des Lawblogs sind.

  3. Ja, ich zum Beispiel! Obwohl ich den blog gerne lese, geht mir das ständige Rumgehacke auf Polizei und Staatsanwaltschaft gehörig auf den Keks. Leider habe ich noch keinen blog gefunden, der die Usancen der Anwaltschaft mal aufs Korn nimmt. Vielleicht weiß ein Leser eine Fundstelle.

  4. Sicher, ich lese den Lawblog auch sehr gerne bin aber der Marke Lawblog gegenüber eher kritisch eingestellt, aber ich denke mal die Mehrheit könnte schon einfach aus treuer Leserschaft für den Blog gewählt haben.

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