In der Rechtssache T?275/03 musste das Europäische Gericht Erster Instanz über die Klage der Focus Magazin Verlag GmbH aus München gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM entscheiden.
Der Verlag hatte gegen eine prioritätsjüngere Gemeinschaftsmarkenanmeldung Hi?FOCuS der ECI Telecom Ltd aus Israel, auf Basis seiner deutschen Wortmarke Focus Widerspruch erhoben.
Im Widerspruchsverfahren hatte der Focus Verlag nicht die französische Übersetzung des Klassenverzeichnisses der deutschen Marke, sondern das Klassenverzeichnis, der auf der deutschen Marke basierenden Internationalen Registrierung eingereicht. Der Widerspruch war daher zurückgewiesen worden.
Bei der Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde dann das erforderlich Dokument vorgelegt, jedoch von der Beschwerdekammer nicht gewürdigt.
Diese Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes wurde von Europäischen Gericht jetzt aufgehoben.