Domains, die unter der TLD .name registriert werden, sollten eigentlich gleichnamigen natürlichen Personen vorbehalten sein. Insofern eignen sie sich aber auch für Domaingrabber, wenn es um Marken geht, die auch als Eigennamen von Personen durchgehen können.
Im aktuellen Fall ging das US Finanzunternehmen Morgan Stanley erfolgreich gegen den Inhaber der Domains morganstanleydeanwitter.name, morganstanleyfinancialadvisor.name und morganstanleyasia.name vor dem Schiedsgericht des NAF vor.
(Fall Nr.: FA0509000566644)
Morgan Stanley v Titan Net c/o Titan