StudiVZ mahnt reihenweise Webseitenbetreiber ab, deren Seiten das Kürzel “VZ” im Namen tragen. Der Grund: Verstoß gegen Wettbewerbs- und Markenrecht. Kosten: mehr als 2000 Euro pro Abmahnung. Experten bezweifeln, ob die Abmahnungen begründet sind.
[…] Ins Visier der StudiVZ-Anwälte sind Webseiten geraten, die eine gewisse Namensähnlichkeit mit dem Portal aufweisen. Konkret ging es um das Kürzel “VZ”. Die ersten Abmahnopfer hießen “PokerVZ” und “FussballerVZ”, zwei Portale, die sich wie StudiVZ über Werbung finanzieren, aber eine völlig andere Klientel bedienen. Dennoch erließ das Landgericht Köln in beiden Fällen einstweilige Verfügungen.
Quelle: ZDF
Kaum zu glauben, dass es tatsächlich ein Namensrecht für die Abkürzung “VZ” geben sollte. Im Netgestalter-Blog wurde das ja schon mit dem merkwürdigen Versuch der Telekom verglichen, sich das “T” schützen zu lassen.
VZ ist z.B. schon seit x Dekaden eine gängige Abkürzung für Verbraucherzentralen. Dürfen die das dann in ihren Webseiten auch nicht mehr verwenden? Ich kann mir das zumindest kaum vorstellen, denn die hatten das VZ schon bevor die StudiVZ-Gründer überhaupt geboren waren….
Na dann hoffe ich, dass ich für meine schnueffelvz-Domains keine Abmahnung bekomme. ;) Wobei diese nicht einmal einen Inhalt haben.
funvz.net & literaturvz.net gehören mir. Bitte um eine Abmahnung. Etaige Anwaltskosten hat der Verlierer zu tragen. Wir sehen uns vor Gericht.
So ein Blödsinn aber auch. ich regge jetzt studi24.de und mahne alle *24* domains ab oder wie weit sind wir denn. naja vielleicht brauchen sie auch heuer nur anwaltskosten als abschreibposten. jetzt wo die adressdaten verkauft werde, kommt sicherlich einiges an geld rein bei studivz