Aus einem Schreiben des Deutschen Patent- und Markenamt:
“[…] leider weist Ihre Anmeldung im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis noch Mängel (z.T. noch nicht hinreichend bestimmt) auf.
Bitte teilen Sie mit, ob folgender Fassung zugestimmt werden kann.
Kontrolle (Controlling) und Buchprüfung statt Kontrolle und Prüfung.
Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations] statt Öffentlichkeitsarbeit
Hehe… teilt das doch mal der Palasthüterin mit ;-)
http://palasthueterin.pa.funpic.de/latest/wordpress/?cat=36
besser passend eigentlich sogar direkt zu http://palasthueterin.pa.funpic.de/latest/wordpress/?p=59
Dankend zur Kenntnis genommen! ;)
Gut, das erste Beispiel ist ein klarer Fall von mangelnder Bestimmtheit. Beim zweiten fehlt der Zusatz in eckigen Klammern… nunja…
Webvertising ist auch so ein Ding – grenzwertig. Trifft zwar den Bereich der Klasse 35 als adVERTISING im WEB, aber anglizistische Wortneuschöpfungen werden weniger gern gesehen, zumal es mit “Werbung im Internet für Dritte” und “Online-Werbung in einem Computernetzwerk” zulässige weil WIPO-Begriffe gibt, die das gleiche ausdrücken.