Intern.de berichtet über ein Patent, dass der Domainregistrar GoDaddy beim US Patentamt USPTO für eine Website beantragt hat.
Mit der Registrierung der Domain wird dort gleichzeitig ein Markeneintrag beim US-Patentamt beantragt.
Solche Späße soltte sich in Deutschland mal ein Domainregistrar einfallen lassen – Stichwort Rechtsberatungsgesetz!
via muepe