Apple klagt gegen das HABM

Apple Inc. hat Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM eingereicht (Rechtssache T-328/05).
Das HABM hatte einem Widerspruch der TKS-Teknosoft SA aus der Schweiz gegen Apples Anmeldung der Marke Quartz (Registernummer 001421130) für die Nizzaklasse 09 stattgegeben.

Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94, da bei den maßgeblichen Verkehrskreisen keine Gefahr der Verwechslung der beiden einander gegenüberstehenden Marken gegeben sei. Die Widerspruchsabteilung und die Beschwerdekammer hätten zu Unrecht Ähnlichkeit zwischen den fraglichen Waren angenommen und es versäumt, die Verwechslungsgefahr anhand der maßgeblichen Verkehrskreise zu prüfen. Hierdurch hätten sie der TKS-Teknosoft SA als Widerspruchsführerin ein Markenmonopol eingeräumt.

Widerspruchsmarke:
Registernummer: 000368324
Nizzaklassen: 09, 16, 42
Wiedergabe:
quartz

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