BPatG: Waterproof

Immer wieder versuchen findige Markenanmelder Begriffe der Alltagssprache in Marken zu verwandeln. Manchmal sogar durch alle Instanzen. Und immer wieder scheitern sie damit.

Für den Begriff waterproof ist es jetzt in erster Instanz sogar amtlich: er wird allgemein mit wasserdicht übersetzt und ist damit rein beschreibend. Das hat das Bundespatentgericht per Beschluss zum Az: 28 W (pat) 25/07 entschieden.

Quelle: Markenbusiness

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