OLG Köln, Beschluss vom 07.05.2007 – Az. 6 W 64/07
“4DSL” – Werden gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen im Internet und damit bundesweit angeboten, kommt ein regional beschränkter Markenschutz nach § 4 Abs. 2 MarkenG wegen nur regionaler Verkehrsgeltung nicht in Betracht.
Quelle: MIR