Susanne Dreilich, Witwe des 2004 verstorbenen Karat-Sängers Herbert Dreilich, erlitt vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage. Sie hatte den Musikern 2006 untersagt, den Bandnamen weiter zu verwenden. Die 16. Zivilkammer des Landgerichts Berlin aber entschied: Der Markeneintrag, den Herbert Dreilich 1998 beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eintragen ließ, muss gelöscht werden.
Quelle: Berliner Kurier