BGH: Parfümmarke „Blue Night“ bleibt trotz Zusatz geschützt

Auf manchen Produkten prangt eine Vielzahl von Kennzeichen. Dachmarke, Produktname und noch ein Logo. Wenn´s reicht. Doch wie weit geht dann der Markenschutz? Und wie hoch ist die Gefahr, wenn die Marken kombiniert und gar abweichend vom Markeneintrag benutzt werden? Dieser praxisrelevante Frage ging der Bundesgerichtshof (BGH) in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Az: I ZR 71/04) nach.

Quelle: Markenbusiness

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