Volksbank Marke – BGH soll entscheiden

Der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) will vor dem Bundesgerichtshof einen Markenschutz für den Namen Volksbank durchsetzen. Zuvor war der Verband vor dem Oberlandesgericht Frankfurt mit einer Unterlassungsklage gegen zwei Geschäftsleute gescheitert, die sich den Namen „DRSB Deutsche Volksbank“ hatten schützen lassen (Az. 6 U 63/06). Zwischen den beiden Marken bestehe keine Verwechslungsgefahr, sagten die Richter. Der Wortbestandteil „Volksbank“ allein sei nicht schutzfähig.

Quelle: Handelsblatt

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