Neuschwanstein – Freistaat Bayern scheitert mit Klage vor dem EuG

Worum es hier geht:

Am 26.07.2016 meldet der BSGE Bundesverband Souvenir Geschenke Ehrenpreise beim EUIPO die Wortmarke “Neuschwanstein” (Markennummer 015687353 ) an. Beansprucht werden Waren der Klassen 14, 21 und 25, also zusammengefasst Schmuckwaren und Uhren, Küchen- oder Haushaltsgegenstände und Bekleidung.

Gegen die Marke stellt der Freistaat Bayern einen Nichtigkeitsantrag.
Der Antrag auf Nichtigerklärung erfolgte auf der Grundlage der Wortzeichen Neuschwanstein und Schloss Neuschwanstein als deutsche geschäftliche Bezeichnungen insbesondere für die Geschäftstätigkeiten Museum und Betrieb eines Museums.

Am 8. April 2021 erklärte die Nichtigkeitsabteilung die angegriffene Marke in vollem Umfang für nichtig.

Daraufhin reichte der BSGE Bundesverband Souvenir Geschenke Ehrenpreise Beschwerde gegen die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung ein.

Die Beschwerdekammer gab mit der angefochtenen Entscheidung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung statt und wies den Antrag auf Nichtigerklärung der angegriffenen Marke zurück. 

Gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer erhob der Freistaat Bayern Klage vor dem Europäischen Gericht, das diese Klage jetzt abgewiesen hat.

Fazit: Die Wortmarke “Neuschwanstein” des BSGE Bundesverband Souvenir Geschenke Ehrenpreise bleibt vorerst in Kraft.

Zum Nachlesen: Rechtssache T?506/23

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