Gleich zweimal standen binnen weniger Tage Entscheidungen zu Farbmarken an – in beiden Fällen ging es um orangefarbene Kennzeichen.
Das EUIPO befasste sich mit der Farbmarke des Champagnerhauses Veuve Clicquot.
Das Bundespatentgericht hatte es mit der Farbmarke der Verlag C.H. Beck oHG “NJW Orange” zu tun.