Das Internet-Auktionshaus Ebay haftet grundsätzlich für gefälschte Markenartikel auf seiner Plattform. Das beschloss der Bundesgerichtshof (BGH). Gefälschte Artikel müssen gesperrt und Vorkehrungen getroffen werden, dass es nicht zu weiteren Markenverletzungen kommt, heißt es in dem Urteil der Karlsruher Richter, mit dem die Schweizer Uhrenfirma Rolex einen Teilerfolg gegen Ebay erzielte (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 35/04).
Quelle: WELT ONLINE