Die Produkte des US-Modelabels Abercrombie & Fitch standen in den letzten Monaten im Fokus einer Abmahnwelle.
Die Bekleidungsstücke waren nicht für den Vertrieb innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bestimmt und Abercrombie & Fitch setzte den markenrechtlichen Vertriebsschutz insbesondere gegen ebay-Verkäufer durch.
Am 22. März wird in London ein offizieller Abercrombie & Fitch Store eröffnet. (Danke an den Jeans Weblog für den Hinweis)
Doch Achtung, die Tatsache, dass die Textilien jetzt auf dem Europäischen Markt angeboten werden, ist noch kein Freibrief für Wiederverkäufer.
Dazu Rechtsanwalt Karsten Prehm:
Der Erschöpfungsgrundsatz gemäß § 24 MarkenG bezieht sich nur auf Waren, die mit Zustimmung des Markeninhabers im EWR-Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind. Weiterhin gilt für ebay-Verkäufer Warnstufe 1 für den Wiederverkauf von nicht für den europäischen Wirtschaftsraum bestimmten Waren der Marke Abercrombie & Fitch. Es ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die in London verkaufte EU-Ware anders gekennzeichnet sein wird als die Nicht-EU-Ware bzw. eine andere Kollektion verkauft wird. Nur diese EU-Ware könnte von den Wiederverkäufern aufgrund des Erschöpfungsgrundsatzes wieder im Markt angeboten werden. Ein Wiederverkauf mit geschäftlichem Ansatz der mit einer natürlich wesentlich größeren Gewinnspanne versehenen Grauimportware bleibt wie bisher verboten und ist daher weiterhin abmahnfähig.
Die sollen doch froh sein,das man für die Sachen schon mal Werbung macht.Abercrombie macht sich mit den vielen Abmahnungen keine Freunde in Deutschland.
Viele wollen nichts mehr von Abercrombie hören oder sehen,da sie wohl ewig die Schulden abbezahlen,die sie wegen denen haben.Abercrombie-NEIN DANKE!!!
Also Werbung sínd die Abmahnungen für A & F irgendwie schon. Die Marke kennt man dadurch.
http://www.noplagiate.de
Hallo, die Firma Abercrombie&Fitch vertreibt Ihre Produkte WELTWEIT über den eigenen Onlinestore. Wie kann man hier behaupten, dass die Ware nicht für den Verkauf innerhalb der EU zulässig ist? Ich bestelle bei A&F ein Polo Hemd, es gefällt nicht und ich soll es anschließend entsorgen und keinesfalls in den Handel bringen? Lächerlich. Die Markenrechte dürften mit dem weltweiten anbieten der Ware erschöpft sein…. in welchem Film war noch der Spruch: was sind 200 Anwälte auf dem Meeresgrund?? :’ Ein Guter Anfang!!’
kann mir jemand helfen ich wurde wegen abercrombie mabgemahnt habe die ware aber von einem händler erworben der die ware als in eu freiverkäuflich angabt jetzt soll ich 10000 euro schadenersatz zahlen .was kann ich tun.
lg
die abmahnwelle hat ja sicherlich nichts mit einem verkauf eines polo`s zu tun.viele private verkäufer handeln mit waren,die irgendwo auf dem schwarzmarkt erworben wurden(fakes)und täuschen so köufer mit originalware mit bildern von der abercrombie seite,was zu hause ankommt,weiß zum schluss niemand,da es ja keine vergleichsmöglichkeit gibt.musste mich auch schlau machen,abercrombie selber gibt privatleuten keine auskunft über die herkunft des gekauften artikels im net nur behörden wissen mehr.