Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO ist die Motorola Inc. mit ihrem Antrag auf Übertragung der Domain motorazr.com gescheitert.
Die klageführende Motorola Inc. konnte keinen ausreichenden Nachweis für die böswillige Registrierung und Nutzung der Domain erbringen.
Auch wenn der Domaininhaber keinerlei Stellungnahme im Verfahren abgab, prüfte das Panel intensiv die markenrechtlichen Ansprüche von Motorola. Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass die Domain mehr als ein Jahr vor der Anmeldung der Marke registriert wurde.
Das Schiedsgericht wies den Antrag auf Übertragung der Domain ab.
(Fall Nr.: D2006-1393)
Motorola, Inc. v. R3 Media