Markenbusiness berichtet über den Entschluss des Bundesgerichtshof (Az: I ZB 100/05).
Die Zigarrenmarke Cohiba muss gleichnamige Konkurrenz für Verpflegungsdienstleistungen dulden. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az: I ZB 100/05) per Beschluss. Weder die hellbraun schwarze Wortbildmarke mit dem Schriftzug Cohiba noch die deutsche Wortmarke Cohiba konnten per Widerspruch eine Cohiba-Wortbildmarke in einem blauen Kasten mit weißer Schrift verhindern.