HABM: GMAIL

Google gegen Giersch. Neben dem Gerichtsverfahren um das Markenrecht für “G-mail” ist für den Hamburger Post-Millionär Daniel Giersch, 32, nun auch auf EU-Ebene die 1. Instanz gewonnen.
Wie zuvor schon das Hamburger Landgericht, entschied auch das Harmonisierungsamt (Az. B 795569) zu Gunsten des 32-jährigen
Jungunternehmers und somit gegen die Interessen des Internetgiganten.

Quelle: Pressemitteilung der Giersch Ventures GmbH

2 thoughts on “HABM: GMAIL”

  1. Diese Entscheidung zugunsten des Herrn Giersch (bzw. seiner Gesellschaft) scheint nicht richtig.

    Ersten Presseberichten zufolge hat das Handelsgericht des Kantons Zürich Google mit dem Argument geschützt, Herr Giersch habe seine Marke nur missbräuchlich angemeldet, nämlich um sich die Rechte an Gmail dann von Google teuer abkaufen zu lassen.

    Damit würde ihm der markenrechtlich Schutz der Alterspriorität an seiner Marke wegen Rechtsmissbrauchs / unlauteren Wettbewerbs versagt werden.

    Dies scheint auf den ersten Blick – jedenfalls für die Schweiz, wo “G-Mail” völlig unbekannt ist – richtig zu sein (das vollständige Urteil kenne ich allerdings noch nicht).

    Wie sinnvoll es allerdings sein würde, wenn in Deutschland (bzw. dannzumal in der ganzen EU) G-Mail nicht das gleiche sein wird wie Gmail in der Schweiz, sei einmal dahingestellt. Wobei natürlich zu bedenken ist, dass die schiere Grösse der EU ihren Entscheidungen wohl praktisch grössere Auswirkungen, nicht aber automatisch mehr Richtigkeit gibt.

  2. Wie bitte? G-Mail öffnet meine Post und scannt sie dann ein? Und dann haben sie noch die Nerven, per Pressemitteiliung die Datenschutzprobleme von Gmail (Google) an den Pranger zu stellen?!

    Eine grössere Selbstgefälligkeit ist wohl schwer zu finden!

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