Das Widerspruchsverfahren

Wie verteidige ich meine Marke?

Ist eine Markenanmeldung erfolgreich abgeschlossen, wird sie im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen. Allerdings wird vor der Eintragung nicht überprüft, ob es eine ähnliche, ältere Marke womöglich schon gibt. Deshalb besteht für Sie als Inhaber älterer Markenrechte die Möglichkeit, Widerspruch gegen Markeneintragungen zu erheben, wenn Sie befürchten, dass die Verwechslungsgefahr zu Ihrer eigenen Marke zu groß ist. Unter welchen Voraussetzungen und Umständen dies erfolgen kann, erfahren Sie im Folgenden.

Quelle: Legal-Patent.com

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