Düsseldorf wird RHEIN-CITY

jedenfalls markenrechtlich betrachtet. Denn die Landeshauptstadt Düsseldorf, vertreten durch den Oberbürgermeister, hat die Wortmarke RHEIN-CITY (Registernummer: 304 16 153) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 23.03.2004 Schutz in den Nizzaklassen 16, 25, 28, 35, 36, 41, 43 und 44.

Bisherige Inhaberin der Marke war die Grey Global Group Middle Europe GmbH & Co. KG aus Düsseldorf.

Die Übertragung der Markenrechte wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 50. Kalenderwoche veröffentlicht.

Quelle: DPMA

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