Start der E-Akte für Marken im Deutschen Patent- und Markenamt

Ab sofort werden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auch Marken von der Anmeldung bis zur Publikation durchgehend elektronisch bearbeitet. Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA, nahm heute im Beisein von Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, und von Heiko Meyer, Deutschlandchef von Hewlett-Packard (HP), das neue System in Betrieb. Im Rahmen der eGovernment-Initiative der Bundesregierung stellt das DPMA damit ein weiteres Schutzrecht auf die E-Akte um. Die Verfahren für die Schutzrechte Patente und Gebrauchsmuster werden bereits seit 1. Juni 2011 komplett elektronisch bearbeitet (siehe Pressemitteilung vom 1. Juni 2011).

“Verwaltung und moderne Informationstechnik klingt für viele nach wie vor wie ein Widerspruch. Umso mehr freue ich mich, dass wir mit dem heutigen Startschuss wieder einen großen Schritt auf dem Weg in das digitale Zeitalter in der Bundesverwaltung gehen.”, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Kelber. “Wir sind stolz, dass das DPMA mit der komplett elektronischen Bearbeitung des wirtschaftlich so bedeutsamen Schutzrechts Marke seine bundesweite Vorreiterrolle im eGoverment ausbauen kann.”

Nationale und internationale Marken werden in München und Jena ab sofort medienbruchfrei von der Anmeldung bis zur Publikation bearbeitet. Damit sind auch die Voraussetzungen für die elektronische Aktenabgabe an die Gerichte gegeben. Für die internationale Registrierung von Marken bereitet die elektronische Schutzrechtsakte zudem den Weg für einen vollständigen digitalen Datenaustausch mit der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Die Akteneinsicht online für Marken ist ab 2016 geplant.

“Mit der neuen vollelektronischen Schutzrechtsbearbeitung im Markenbereich stärkt das DPMA seine Wettbewerbsfähigkeit als moderner Dienstleister.” sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA. “Als Behörde, die tagtäglich weltweite Innovationen prüft, ist es für uns “ein Muss”, selbst fortschrittlich zu sein. Damit behaupten wir unsere starke Stellung im Kreis der weltgrößten Ämter für gewerbliche Schutzrechte. Unser Ziel ist es, unseren Kundinnen und Kunden einfache und komfortable Wege anzubieten, um ihre Innovationen zu schützen. Mit vollelektronischen Verfahren, wie der bereits Ende 2013 eingeführten elektronischen Markenanmeldung ohne Signatur und der heute gestarteten E-Akte, erfüllen wir berechtigte Erwartungen unserer Nutzerkreise.”

Der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte im Markenbereich gingen intensive Vorarbeiten des Amtes in technischer und organisatorisch-personeller Hinsicht voraus. Bei der Realisierung des neuen Systems konnte auf dem im Jahr 2006 implementierten Datenverarbeitungssystem aufgesetzt werden. Gemeinsam mit dem externen Realisierer Hewlett Packard (HP) wurde das komplexe, elektronische System für das Schutzrecht Marke konzipiert, erprobt und heute in Betrieb genommen. Auch für das Schutzrecht “Design” ist die E-Akte bereits in Planung.

Quelle: Pressemitteilung DPMA

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