Kurz nachdem der europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil Aquafresh (Az. C-405/03) in Sachen Warentransit ein klärendes Wort gesprochen hat, wird er in absehbarer Zeit aufgrund einer Vorlage des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) erneut eine Entscheidung in Sachen „Markenrecht und Warentransit“ fällen. In der BGH-Vorlage geht es derzeit um die Frage, ob der Inhaber einer in einem Mitgliedstaat eingetragenen Marke das Recht hat, die bloße Durchfuhr von Waren, die mit einem mit dieser Marke identischen Zeichen versehen sind, durch diesen Mitgliedstaat zu verbieten, auch wenn die Marke im Bestimmungsmitgliedstaat keinen Schutz genießt und die Waren dort daher frei vertrieben werden können.
Quelle: Markenbusiness