BPat: Drillisch ALPHATEL/ALCATEL

27 W (pat) 70/05

Leitsatz:

Drillisch ALPHATEL/ALCATEL

Für eine Ausweitung der THOMSON LIFE-Rechtsprechung des EuGH auf die Bildung einer jüngeren Marke, die aus einem mit der Widerspruchsmarke lediglich ähnlichen Zeichen und dem Unternehmens-Kennzeichen des Inhabers der angegriffenen Marke zusammengesetzt ist, besteht keine Veranlassung.

Quelle: Bundespatentgericht

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